ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
DER CRAFTY GMBH (STAND 1.1.2019)

1.0 Allgemeines – Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der CRAFTY GmbH (nachfolgend Auftragnehmer genannt) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie werden nicht durch widersprechende Geschäftsbedingungen abgedungen. Bei allen Bauleistungen (Bauhandwerksleistungen und Innenausbau) einschließlich Montage gilt die „Vertragsordnung für Bauleistungen“ Teil B (VOB Teil B) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung, wenn der Auftrag durch einen geschäftlich im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird. Diese AGB gelten dann nur ergänzend, soweit in der VOB/B keine Regelung enthalten ist.

2.0 Vertragsabschluss
Bis zur Auftragsannahme durch den Auftragnehmer sind alle Angebote freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers zustande. Dies gilt insbesondere, wenn der Auftrag des Auftraggebers vom Angebot des Auftragnehmers abweicht.

2.1 Wird die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers oder eines seiner Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.

2.2 Gewährleistung
Offensichtliche Mängel müssen zwei Wochen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Mängelansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.

2.3 Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Solange der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommt, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Satz 1 gilt nicht bei Verbrauchergeschäften über den Bezug beweglicher Sachen.

2.4 Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich MwSt. Sofern vertragsgemäß die Lieferung und Leistung durch den Unternehmer mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht werden soll, ist dieser berechtigt, die Preise an die zur Zeit der Lieferung und Leistung geltenden Preise anzupassen.

2.5 Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, so ist bei Auftragsannahme eine Anzahlung von 50%, vor Lieferung eine Abschlagszahlung von 40% und nach Abnahme und Rechnungsstellung die Restzahlung von 10% des Bruttokaufpreises zu leisten. Ausgeführte Leistungen in mündlicher Übereinkunft werden in Höhe des Wertzuwachses berechnet.

2.6 Ist die vertragliche Leistung vom Auftragnehmer erbracht und abgeliefert bzw. abgenommen, so ist die Vergütung nach einfacher Rechnungslegung sofort fällig und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

2.7 Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

3.0 Förmliche Abnahme
Sofern vertraglich eine förmliche Abnahme vorgesehen ist, tritt die Abnahmewirkung auch dann ein, wenn der Auftraggeber zweimal vergeblich und in zumutbarer Weise zur Durchführung der Abnahme aufgefordert wurde. Die Abnahmewirkung tritt zwölf Werktage nach Zugang der zweiten Aufforderung ein.

4.0 Kündigung durch den Auftraggeber und Schadenersatz
Kündigt der Auftraggeber vor Ausführung und Beendigung den Vertrag, so ist der Unternehmer berechtigt, 10% der Gesamtauftragssumme als pauschalierten Schadenersatz zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Unternehmer hat auch das Recht, statt des pauschalierten Schadenersatzes den durch die Kündigung konkret entstandenen Schaden (bereits erbrachte Leistungen, Arbeitsausfall, entgangener Gewinn) geltend zu machen.

5.0 Technische Hinweise
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass seinerseits Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere:

  • Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder zu fetten
  • Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren
  • Holz- und Lackoberflächen sind fachgerecht zu pflegen
  • Außenanstriche sind jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss nachzubehandeln
  • Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen.

5.1 Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere) liegen und üblich sind.

6.0 Eigentumsvorbehalt

6.1 Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum des Auftragnehmers.

6.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

6.3 Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Falle werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes dem Auftragnehmer abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an den Auftragnehmer ab.

6.4 Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab.

6.5 Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen Gegenständen durch den Auftraggeber steht dem Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstände zum Wert der übrigen Gegenstände.

7.0 Kostenanschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers (CRAFTY GmbH) und er weist auf das Urheberrecht hieran hin. Sie dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.

8.0 Anwendbares Recht – Gerichtsstand – Erfüllungsort
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei grenzüberschreitenden Vertragsabschlüssen wird die Anwendung des UNKaufrechts ausdrücklich ausgeschlossen. Der Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder auch Nichtkaufmann ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

9.0 Salvatorische Klausel
Sollten aus irgendeinem Grund eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Adresse:

Bonsiepen 13,
45136 Essen

Werktags:

8 Uhr – 16.30 Uhr

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