Finanzielle Hilfe für Eigentümer in der Corona-Krise

24 April, 2020
24 April, 2020 Robert Knoll

Finanzielle Hilfe für Eigentümer in der Corona-Krise


Gestundete Raten, Infos für Eigentümergemeinschaften – das müssen Sie jetzt wissen

Viele Informationen, viele Sorgen – es ist gar nicht so leicht, in der Corona-Krise den Überblick zu behalten. Was tun, wenn sich die finanzielle Situation wegen Jobverlust oder Kurzarbeit verschlechtert, oder die anstehende Eigentümerversammlung ausfällt? Hier finden Eigentümer die wichtigsten Tipps zu Gesetzänderungen und finanziellen Hilfen.

Lastenzuschuss – Wohngeld für Eigentümer

Auch Eigentümer können bei finanziellen Problemen Wohngeld beantragen, in diesem Fall heißt das “Lastenzuschuss”. Der Zuschuss wird bei der örtlichen Wohngeldstelle beantragt und in der Regel für ein Jahr bewilligt. Den Antrag können aber nur Eigentümer stellen, die ihre Immobilie selbst nutzen. Wie hoch der Lastenzuschuss ausfällt, ist abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der Belastung, vor allem durch einen Immobilienkredit. Auch Instandhaltungs- und Betriebskosten, Grundsteuer und Verwaltungskosten werden berücksichtigt.

Raten von Immobilienkredit bis Juni 2020 stunden

Eigentümer, die noch einen Immobilienkredit bedienen müssen, können bei finanziellen Engpässen vorübergehend ihre Kreditraten stunden. Eine gesetzliche Neuregelung erlaubt es, die Monatsraten des Kreditvertrags für die Monate April bis Juni komplett zu stunden. Diese Zahlungspause gilt allerdings nur für Kreditverträge, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden! Eigentümer sollten unbedingt rechtzeitig Kontakt zu ihrer Bank aufnehmen, möglicherweise müssen sie auch nachweisen, dass der Lebensunterhalt nicht mehr angemessen finanziert werden kann. In Notfällen sieht das Gesetz auch die Möglichkeit einer Verlängerung vor. Um das Zahlungsproblem nicht in die Zukunft zu verlagern, sollten Eigentümer und Bank auch rechtzeitig klären, wann und wie gestundete Zahlungen beglichen werden können. Ohne Einigung verlängert sich der Kreditvertrag automatisch um drei Monate.

Tipps für Eigentümergemeinschaften in der Corona-Krise

Auch Eigentümergemeinschaften sind von der Corona-Krise betroffen. Ihnen hilft eine vorübergehende Änderung im WEG-Gesetz durch die schwierige Zeit. Die wichtigsten Punkte der Gesetzesänderung, die zunächst bis Ende 2020 gelten:

  1. Der zuletzt beschlossene Wirtschaftsplan gilt bis zum Beschluss eines neuen Wirtschaftsplans weiter. Die Hausgeldzahlung läuft auf der letzten Höhe weiter.
  2. Der zuletzt bestellte Verwalter bleibt im Amt.
  3. Ausgefallene Eigentümerversammlungen sollen nach der Corona-Krise zeitnah nachgeholt werden.

Zahlungspause auch bei Energiekosten möglich

Finanzielle Hilfe können Haushalte, die in der Corona-Krise knapp bei Kasse sind, auch bei den Energiekosten in Anspruch nehmen. Das “Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie” ermöglicht einen Zahlungsaufschub vom Energieversorger bis Ende Juni 2020, ohne dass die Versorgung gesperrt wird. Wichtig: Dieses sogenannte Leistungsverweigerungsrecht kann nur für Verträge geltend gemacht werden, die vor dem 8. März 2020 geschlossen wurden! Wie bei den gestundeten Kreditraten sind auch hier die Zahlungen nur aufgeschoben und müssen später geleistet werden. Betroffene Eigentümer sollten mit ihrem Versorger Kontakt aufnehmen, in Einzelfällen kann auch geprüft werden, ob Zahlungsschwierigkeiten wirklich eingetreten sind.

Foto: Energie-Fachberater.de

Dieser Artikel wurde verfasst von unseren Kooperationspartnern bei Energie-Fachberater.de, dem Ratgeberportal, das sowohl Hausbesitzer als auch Profis mit umfassenden, unabhängigen und verlässlichen Informationen rund um die Sanierung des Hauses versorgt.