Update und neues Gesetz zur Gebäudeenergie im Herbst 2020

14 Juli, 2020
14 Juli, 2020 Robert Knoll

Update und neues Gesetz zur Gebäudeenergie im Herbst 2020

Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt im Herbst 2020 in Kraft

Bundesrat lässt Gesetz passieren

Mehrere Jahre hat es gedauert, bis ein Gesetzesentwurf vorlag, nun hat der Bundesrat noch vor der Sommerpause den Weg frei gemacht für das sogenannte Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es wird voraussichtlich im Oktober 2020 in Kraft treten und enthält alle energiesparrechtlichen Vorgaben für Neubau und Sanierung. Das GEG löst damit auch verschiedene andere Gesetze ab -Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) – und führt alle Regelungen einheitlich zusammen. Das klingt gut und sinnvoll, doch einfacher werden die energiesparrechtlichen Vorgaben dadurch künftig leider nicht.

Geringerer Energieverbrauch, effiziente Anlagentechnik

Für die energetischen Anforderungen von Neubauten und Bestandsgebäuden gelten mit dem Gebäudeenergiegesetz ab Herbst 2020 einheitliche Regelungen. Das GEG gehört zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und soll dazu beitragen, den Primärenergiebedarf von Gebäuden zu minimieren. Wichtigste Punkte dabei: eine effiziente Anlagetechnik und ein energetisch hochwertiger baulicher Wärmeschutz. Der restliche Energiebedarf soll immer mehr durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

Was ändert sich mit dem GEG?

Die energiesparrechtlichen Vorgaben für energetische Sanierungen und Neubauten werden sich auch mit dem GEG nicht verändern, die Grenzwerte wurden nicht verschärft. Doch einige Details, vor allem Bestandsbauten betreffend, sind neu ab Herbst 2020:

· Das GEG sieht ein Einbauverbot für Ölheizungen und Kohleheizungen ab 2026 vor. Ausnahmen gibt es allerdings, wenn kein Gasanschluss oder Fernwärmeanschluss verfügbar und die Nutzung von erneuerbaren Energien nicht möglich ist. Erlaubt sind außerdem weiterhin Hybridheizungen zum Beispiel aus Ölheizung und Solarthermie. Um den Heizungsaustausch bewältigen zu können, gibt es attraktive Austauschprämien. Gas- und Ölheizungen, die seit 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, dürfen zudem nur 30 Jahre lang betrieben werden.

· In bestimmten Situationen wie bei einem Eigentümerwechsel oder vor einer energetischen Sanierung soll eine Energieberatung obligatorisch stattfinden.

· Wer Strom von der eigenen Photovoltaik-Anlage bezieht, kann sich das künftig besser anrechnen lassen.

Wann genau tritt das Gebäudeenergiegesetz in Kraft?

Der Bundespräsident muss das Gesetz nun unterzeichnen, danach wird es im Bundesgesetzblatt verkündet. Drei Monate später soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft treten. Das ist voraussichtlich im Oktober 2020 der Fall. Schon früher gelten die Aufhebung des 52-GW-Ausbaudeckels („Solardeckel“) und die Regelung zum Mindestabstand für Windräder – nämlich bereits einen Tag nach der Verkündung.

Mehr Informationen und Details zu den gesetzlichen Vorgaben bei einer Sanierung finden Sie hier.

Quelle: Bundesrat / Energie-Fachberater.de

Foto: Energie-Fachberater.de